Ratgeber · Mecklenburg-Vorpommern
Touristenfischereischein M-V: 28 Tage angeln – ganz ohne Prüfung
Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Flächenland mit Ostsee, Bodden und über tausend Seen, in dem du legal angeln darfst, ohne je eine Fischerprüfung abgelegt zu haben. Möglich macht das der Touristenfischereischein – hier steht, wie er funktioniert, was er kostet und wo seine Grenzen liegen.
Für wen ist der Touristenfischereischein gedacht?
Offiziell heißt er „zeitlich befristeter Fischereischein", und den Namenszusatz „Touristen" darfst du nicht zu wörtlich nehmen: Beantragen kann ihn jeder ab 14 Jahren – Urlauber aus anderen Bundesländern und dem Ausland genauso wie Einheimische aus M-V, die das Angeln erst einmal ausprobieren wollen, bevor sie die Prüfung angehen. Es gibt ihn seit 2005, und er ist einer der Gründe, warum M-V als das anglerfreundlichste Bundesland gilt.
Statt einer Prüfung bekommst du zum Schein eine Broschüre mit den wichtigsten Regeln zu Fischerei- und Tierschutzrecht – mit dem Antrag verpflichtest du dich, dir diese Kenntnisse anzueignen und die Bestimmungen (Schonzeiten, Mindestmaße, waidgerechter Umgang mit dem Fang) einzuhalten.
So bekommst du ihn
Der bequemste Weg ist inzwischen digital: Seit Dezember 2024 kannst du den Schein komplett online über den offiziellen Shop der oberen Fischereibehörde beantragen, als PDF herunterladen und einfach auf dem Handy vorzeigen. Klassisch geht es weiterhin bei jedem Ordnungsamt in M-V – unabhängig von deinem Urlaubsort – sowie in vielen Touristinformationen und Kurverwaltungen. Mitbringen musst du nur deinen Personalausweis; bei 14- bis 17-Jährigen ist ein Altersnachweis Pflicht.
Läuft der Schein ab, kannst du ihn im selben Kalenderjahr mehrfach um jeweils 28 Tage verlängern – dafür brauchst du das Dokument der Erstausstellung.
Was du zusätzlich brauchst
- Die Angelerlaubnis (Angelkarte) für das jeweilige Gewässer – der Fischereischein erlaubt das Angeln grundsätzlich, die Angelkarte erlaubt es am konkreten See, Fluss oder Küstenabschnitt. Erhältlich beim Fischereirechtsinhaber, in Angelläden, bei Gemeinden – für Küsten- und Boddengewässer bei der oberen Fischereibehörde (auch online).
- Die Fischereiabgabe des Landes – seit 2025 für alle Angler in M-V verpflichtend (10 € pro Kalenderjahr, beim Touristenfischereischein wird bei Nutzung bzw. Verlängerung ein Anteil fällig). Auch sie gibt es digital.
Ehrlich gerechnet: Wann lohnt sich der echte Angelschein mehr?
Für einen einzelnen Urlaub ist der Touristenfischereischein unschlagbar unkompliziert. Aber rechne kurz mit: Zwei Angelurlaube im Jahr kosten dich mit Erstausstellung, Verlängerung und Abgaben schnell 40 bis 50 Euro – jedes Jahr aufs Neue. Die reguläre Fischereischeinprüfung kostet einmalig 25 Euro, der Schein danach gilt lebenslang und wird in allen Bundesländern anerkannt. Dazu kommt: In M-V gibt es keinen Kurszwang – du kannst dich komplett kostenlos im Selbststudium vorbereiten.
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🎣 Jetzt kostenlos übenHäufige Fragen
Was kostet der Touristenfischereischein genau?
Rund 24 € bei Erstausstellung (inklusive Broschüre), Verlängerungen um je 28 Tage etwa 13 €. Dazu kommt die anteilige Fischereiabgabe des Landes. Verbindlich sind die Angaben der ausstellenden Behörde.
Gilt er auch an der Ostsee?
Ja – er gilt landesweit, auch für Küsten- und Boddengewässer. Du brauchst dort aber zusätzlich die entsprechende Angelerlaubnis der oberen Fischereibehörde.
Kann ich ihn mehrmals im Jahr bekommen?
Ja. Im selben Kalenderjahr sind unter Vorlage der Erstausstellung mehrere Verlängerungen um jeweils 28 Tage möglich.
Was ist mit Kindern unter 14?
Kinder unter 14 Jahren brauchen in M-V gar keinen Fischereischein – nur eine Angelerlaubnis für das Gewässer. Sie sind auch von der Fischereiabgabe befreit.
Gilt der Touristenfischereischein auch in anderen Bundesländern?
Nein, er ist eine Sonderregelung des Landes M-V und gilt nur dort. Vergleichbares gibt es nur in wenigen Ländern (z. B. den Urlauberfischereischein in Schleswig-Holstein) – mit jeweils eigenen Regeln.
Stand Juli 2026, alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich sind die amtlichen Vorschriften und die Auskünfte der Behörden in M-V.
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